Beihilfe-Ergänzungs-Versicherungen lohnen sich!
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zu einem gewissen Prozentsatz, der leider stark unterschiedlich ist, bei einer privaten Krankenversicherung versichert und erhalten zusätzliche Leistungen von ihrer Beihilfestelle.
Leider ersetzt die Beihilfe niemals 100% der anfallenden Gesundheitskosten. Für Labor- und Materialkosten beträgt die Erstattung mittlerweile nur noch 40% von dem Satz, den die Beihilfeleistung ausmacht. Die verbleibenden 60% dieses Erstattungs-Anteils können die Patienten nur dann erstattet bekommen, wenn Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung zusätzlich eine Beihilfe-Ergänzungs-Versicherung abschließen.
Beamte, die sicherstellen möchten, dass etwaige Kostendifferenzen übernommen werden, sollten einen solchen Beihilfe-Ergänzungs-Tarif abschließen. Die Kosten hierfür sind nicht allzu hoch und können sich bei plötzlich auftretenden hohen Laborrechnungen, beispielsweise im Zuge einer prothetischen Sanierung, schnell wieder auszahlen.