gesetzl. Versicherte
Natürlich sind auch gesetzlich Versicherte herzlich Willkommen in unserer Privatzahnärztlichen Praxis.
Sind Sie gesetzlich versichert, sind die Kosten für die Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse i.d.R. nicht erstattungsfähig und müssen selbst getragen werden.
Grundsätzlich wird eine Untersuchung beim Zahnarzt immer abhängig von der Untersuchungsart, dem Grund für die Untersuchung und der Versicherungsart des Patienten nach unterschiedlichen Positionen bzw. Gebührenziffern und Gebührenordnungen abgerechnet.
Dabei werden die Leistungen über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Die GOZ besteht aus einem Leistungskatalog inklusive des zahnärztlichen Honorars. Je nach Leistungsaufwand, Material- und Laborkosten können die entstehenden Gebühren jedoch von Patient zu Patient variieren.
Abhänging von der Behandlung sind die Kosten aber häufig nur unwesenstlich höher, als Ihre Zuzahlung bei Abrechnung über die gesetztliche Krankenkasse. Dies ist insbesondere dann zutreffend, wenn Sie über einen Zahnzusatzversicherung verfügen.
Sprechen Sie mit uns! Wir informieren Sie im Vorfeld über entstehende Kosten und Möglichkeiten der Kostenoptimierung. Ergänzend bieten wie Ihnen die Möglichkeit der Finanzierierung – beispielsweise von Zahnersatz.